Portierung

Neuer Handy Vertrag mit alter Rufnummer

Neuer Vertrag und neues Handy heißt in der Regel auch neue Telefonnummer. Und da die Anbieter sich immer wieder einen neuen Bonus und neue Angebote einfallen lassen, kann das ziemlich oft passieren. Schlimmstenfalls heißt das, alle zwei Jahre mit jedem neuen Vertrag eine neue Rufnummer zu bekommen. Die man dann erstmal wieder allen seinen Freunden und Bekannten und Verwandten übermitteln muß, den Chef dabei nicht vergessen sollte und die Kinder natürlich auch nicht. Auf die Dauer wird das einfach nur anstrengend. Aber es gibt eine einfache Lösung dafür: Rufnummern-Mitnahme, im Fachjargon Portierung genannt. Die Portierung ist nicht automatisch inbegriffen, wenn Sie den Anbieter wechseln. Aber wenn Sie ein klein wenig aufpassen, ist die Mitnahme Ihrer alten Rufnummer überhaupt kein Problem. Wir zeigen Ihnen, wie es geht:

Drei Dinge sind zu beachten, wenn Sie die alte Rufnummer behalten wollen. Zum einen muß der neue Anbieter eine Rufnummernmitnahme auch zulassen. Der “alte” Anbieter ist zwar verpflichtet, die “persönliche” Rufnummer dem Kunden mitzugeben. Aber das heißt noch lange nicht, daß der “neue” Anbieter sie auch annehmen muß. Die Frage läßt sich schon ganz einfach klären, wenn Sie sich erst einmal nach neuen Anbietern umsehen. Das kann man gleich beim Kundenservice nachfragen oder in den AGBs nachlesen.

Zum anderen muß geklärt werden, ob der jetzige “alte” Anbieter eine Gebühr verlangt für die Portierung. Das ist bei jedem Anbieter unterschiedlich; manche sind sehr kulant und verlangen nichts, andere lassen sich den Vorgang bezahlen. Laut Bundesnetzagentur darf die Gebühr für die Portierung nicht mehr als 30 Euro betragen; im Schnitt kostet die Rufnummern-Mitnahme 25 Euro.

Und drittens dürfen Sie natürlich nicht vergessen, die Portierung auch zu beantragen. Hier gibt es ein paar Fristen zu beachten. Wenn bereits feststeht, daß Sie den Anbieter wechseln wollen, können Sie maximal 123 Tage – also 4 Monate – vor Vertragsende die Portierung beim neuen Anbieter beantragen. Wenn der Vertrag schon gekündigt wurde, sollte die Mitnahme der Rufnummer so schnell wie möglich beantragt werden.

Wenn die Laufzeit des Vertrages beim “alten” Anbieter aber schon abgelaufen ist, müssen Sie sich beeilen. Laut Gesetz gehört die Rufnummer noch 30 Tage nach Vertragsende zu Ihnen. Der Antrag auf Portierung sollte trotzdem spätestens zwei Wochen nach Vertragsende beim “neuen” Anbieter vorliegen. Anderenfalls könnten Sie für kurze Zeit ganz ohne Rufnummer dastehen. Sie bekommen die Rufnummer natürlich wieder, aber in der Zwischenzeit sind Sie einfach nicht erreichbar.

Ein Wort zu den Formularen: Wenn die Portierung beantragt wird, müssen die Kundendaten exakt übereinstimmen. Das heißt, die Daten für die Neuanmeldung müssen 1:1 mit denen vom “alten” Anbeiter übereinstimmen. Sonst wird der Antrag auf Portierung unter Umständen nicht durchgeführt. Das hat nichts mit der Gemeinheit der Anbieter zu tun, sondern leider mit der Technik. Der Datenabgleich erfolgt automatisiert; das System vergleicht die Daten beim “alten” Anbieter mit denen beim “neuen” Anbieter. Stimmen diese beiden Datensätze nicht überein, schlußfolgert das System, daß es sich um zwei verschiedene Personen handelt und bricht die Portierung ab. Immerhin soll die eine Person ja nicht die Rufnummer der anderen Person bekommen. Wenn also zum Beispiel Ihr “alter” Anbieter Ihren Namen und Vornamen in der Datenbank vertauscht hat, dann tauschen auch Sie Name und Vorname beim Neuantrag. Auf diese Weise stehen auf beiden Verträgen dieselben Daten.

Das Datum für die Portierung kann man sich übrigens nicht aussuchen. In der Regel passiert dies automatisch am ersten Tag des “neuen” Vertrags. Darum sollte man auch die Fristen (siehe oben) einhalten. Und denken Sie an die Mailbox: Ihre Voicemail bleibt natürlich bestehen, auch die Mailboxnummer zum Abrufen bleibt – die Nachrichten in der Mailbox jedoch nicht, die sind nämlich an das Netz vom Anbieter gebunden. Ihre Nachrichten und Ihre Ansage für die Voicemail gehen bei der Portierung verloren und Sie müssen dementsprechend Ihre Mailbox neu einrichten.



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